In unserer zunehmend vernetzten Welt ist der Zugang zu digitalen Angeboten nicht mehr optional, sondern essenziell. Für Menschen mit Einschränkungen kann dieser Zugang jedoch zur echten Herausforderung werden – es sei denn, Unternehmen denken inklusiv. Digitale Teilhabe ermöglichen bedeutet, Websites und digitale Anwendungen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen ohne Barrieren genutzt werden können. Ab 2025 wird das sogar gesetzlich verpflichtend. Dafür sorgt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
In diesem Beitrag zeigen wir, warum digitale Teilhabe so wichtig ist, welche Anforderungen durch eine inklusive Gestaltung auf Unternehmen zukommen und wie Sie Ihre Website jetzt fit für die Zukunft machen.
Was bedeutet „digitale Teilhabe“?
Digitale Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, Alter oder technischer Erfahrung – die Möglichkeit haben, digitale Inhalte und Angebote gleichberechtigt zu nutzen. Folglich ist sie damit eine zentrale Voraussetzung für Inklusion im digitalen Raum. Sie stellt sicher, dass niemand aufgrund von Barrieren vom gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen wird.
Damit digitale Teilhabe wirklich gelingt, müssen Websites und digitale Anwendungen so gestaltet sein, dass sie für unterschiedliche Nutzergruppen zugänglich sind. Das beginnt bei der Bedienbarkeit. Eine Website sollte sich beispielsweise auch ohne Maus, nur mit der Tastatur oder über Screenreader problemlos navigieren lassen. Ebenso wichtig ist die verständliche Wahrnehmung der Inhalte. Das bedeutet zum Beispiel: Bilder werden mit Alternativtexten versehen, Videos enthalten Untertitel oder Gebärdensprache, und Farben sind mit ausreichend Kontrast gestaltet. Insbesondere die Verständlichkeit spielt auch eine grosse Rolle – etwa durch den Einsatz klarer Sprache oder sogar leichter Sprache, damit auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen Inhalte erfassen können. Nicht zuletzt muss eine digitale Plattform auch technisch stabil und auf allen Endgeräten zugänglich sein – sei es auf dem Smartphone, Tablet oder Desktop-PC.
Wie nutzerzentriertes Webdesign zur besseren digitalen Teilhabe beiträgt, erfährst du in unserem Blogbeitrag über Web Usability.
Was ändert sich 2025 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet zahlreiche Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote für maximale digitale Teilhabe zu gestalten. Die gesetzliche Regelung zielt vor allem auf Wirtschaftsakteure ab, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher bereitstellen. Besonders betroffen sind dabei Onlineshops und Buchungsportale, da sie Kunden den direkten Zugang zu Waren und Services ermöglichen. Auch digitale Banking-Dienstleistungen fallen unter die Vorgaben, ebenso wie elektronische Bücher und deren Lesegeräte. Unternehmenswebsites sind vom Gesetz betroffen, wenn sie sich an Verbraucher richten – unabhängig davon, ob Produkte oder Services direkt online buchbar oder offline verfügbar sind. Auf den ersten Blick wirkt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wie eine einzige technische Herausforderung. In Wirklichkeit markiert es jedoch einen gesellschaftlichen Wendepunkt. Es macht deutlich, dass digitale Teilhabe kein Bonus, sondern ein Standard sein muss, der allen Menschen offensteht. Die Accessibility-Studie 2023 der Schweizer Stitfung „Zugang für alle“ zeigt, dass rund 70 % der Onlineshops noch immer gravierende Barrieren für Menschen mit Behinderungen aufweisen. Darüber hinaus wird digitale Teilhabe durch unzugängliche Navigation, fehlende Alternativtexte oder mangelnde Kompatibilität mit Hilfsmitteln, gravierend eingeschränkt.
WCAG 2.2: Die drei Konformitätsstufen A bis AAA
Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 basiert auf vier zentralen Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das bedeutet z. B.: Bilder brauchen Alternativtexte, alle Funktionen müssen mit der Tastatur steuerbar sein, Sprache und Struktur sollen klar sein und der Code muss mit Hilfsmitteln wie Screenreadern kompatibel sein.
Je nachdem, wie umfassend diese Anforderungen erfüllt werden, unterscheidet man drei Konformitätsstufen:
- Stufe A stellt die Mindestanforderungen dar, etwa Alternativtexte, Tastaturbedienbarkeit oder Verzicht auf blinkende Inhalte.
- Stufe AA, die laut BFSG ab 2025 verpflichtend ist, erweitert diese Anforderungen um z. B. ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, eine sinnvolle Fokusreihenfolge oder Hilfestellungen in Formularen.
- Stufe AAA geht darüber hinaus: Sie umfasst z. B. Gebärdensprachunterstützung für Videos, Texte in Leichter Sprache oder einen besonders hohen Farbkontrast von 7:1.
Während Stufe A eine erste Grundlage bietet, wird AA gesetzlich gefordert – und AAA gilt als Best Practice für maximale Inklusion.
Warum ist digitale Teilhabe ein Wettbewerbsvorteil?
Viele Unternehmen empfinden gesetzliche Vorgaben zunächst als Belastung. Doch in Wahrheit bietet digitale Barrierefreiheit enorme Chancen – wer digitale Teilhabe ermöglicht, profitiert langfristig. Eine barrierefreie Website erschliesst eine deutlich grössere Zielgruppe: bietet Unternehmen die Chance, sich klar und positiv am Markt zu positionieren. Wer frühzeitig handelt, zeigt nicht nur Verantwortungsbewusstsein gegenüber verschiedenen Nutzergruppen, sondern beweist auch Innovationsgeist und Weitsicht. Barrierefreiheit signalisiert, dass ein Unternehmen die Bedürfnisse aller Menschen ernst nimmt und digitale Zugänglichkeit als festen Bestandteil moderner Kommunikation versteht. Damit wird sie zu einem echten Wettbewerbsfaktor, der Vertrauen schafft und neue Zielgruppen erschliesst.
Gerade in einer zunehmend digitalen Welt wird erwartet, dass Websites nicht nur funktional, sondern auch inklusiv sind. Unternehmen, die diesen Anspruch heute schon erfüllen, profitieren morgen von mehr Sichtbarkeit, einem besseren Nutzererlebnis und einer gestärkten Markenwahrnehmung. Die Entscheidung, digitale Teilhabe zu fördern, ist deshalb nicht nur richtig – sie ist strategisch klug. In der Schweiz leben rund 1,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Hinzu kommen ältere Menschen, Personen mit temporären Einschränkungen – etwa nach einer Verletzung – sowie Menschen mit geringerer Medienkompetenz. Barrierefreie Angebote sprechen all diese Gruppen an.
Gleichzeitig verbessern sie die Nutzererfahrung für alle: Gut strukturierte, leicht verständliche und schnell ladende Seiten erleichtern die Bedienung und werden auch von Suchmaschinen bevorzugt. Darüber hinaus wirkt sich Barrierefreiheit positiv auf das Markenimage aus: Unternehmen, die sich für Inklusion einsetzen, zeigen Haltung und werden als sozial verantwortlich und zukunftsorientiert wahrgenommen.
Wie Sie digitale Teilhabe auf Ihrer Website umsetzen
Der Weg zu einer barrierefreien Website beginnt oft mit einfachen, aber wirkungsvollen Schritten. Es geht nicht darum, von heute auf morgen alles perfekt zu machen – sondern darum, überhaupt anzufangen. Denn digitale Teilhabe entsteht nicht durch ein einmaliges Projekt, sondern durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und die Bedürfnisse Ihrer Nutzerinnen und Nutzer ernst nehmen. Schon kleine Anpassungen – wie kontrastreiche Farben, beschriftete Formulare oder eine klare Überschriftenstruktur – können einen grossen Unterschied machen. Je früher Sie beginnen, desto leichter lassen sich Barrierefreiheitskriterien technisch und gestalterisch in Ihre Website integrieren. Dabei müssen Sie nicht alles allein umsetzen: Webagenturen mit entsprechender Expertise helfen Ihnen, Ihre Seite schrittweise barrierefrei zu gestalten. So schaffen Sie nicht nur ein inklusives Nutzererlebnis, sondern positionieren sich gleichzeitig als modernes, verantwortungsbewusstes Unternehmen mit Weitblick. Im Folgenden finden Sie einige Grundkriterien, auf die Sie bei der Erstellung einer barrierefreien Website achten sollten.
Struktur und Navigation optimieren
Achten Sie darauf, Inhalte klar und nachvollziehbar zu gliedern – eine logische Überschriftenstruktur mit H1 bis H3 bildet dabei das Grundgerüst. Darüber hinaus sollte Ihre Seite auch ohne Maus, also vollständig per Tastatur, steuerbar sein. Damit sich die Nutzer auch gut orientieren können, sind präzise und verständliche Linkbezeichnungen unerlässlich.
Inhalte verständlich gestalten
Im nächsten Schritt geht es darum, die Inhalte verständlich und zugänglich zu gestalten. Verwenden Sie beschreibende Alternativtexte für Bilder, sodass auch Menschen mit Sehbehinderung die Inhalte erfassen können. Komplizierte Fachbegriffe oder verschachtelte Satzkonstruktionen sollten vermieden werden – stattdessen sind einfache Formulierungen gefragt.
Technik barrierefrei programmieren
Schliesslich spielt auch die technische Umsetzung eine entscheidende Rolle. Achten Sie darauf, Ihre Website technisch barrierefrei zu programmieren. Auch visuelle Aspekte wie ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrössen dürfen nicht vernachlässigt werden. Ergänzen Sie audiovisuelle Inhalte wie Videos mit Untertiteln oder stellen Sie Transkripte bereit, um Informationen für alle zugänglich zu machen – unabhängig von individuellen Einschränkungen.
Jetzt digitale Teilhabe ermöglichen und vorbereitet sein
Digitale Teilhabe ermöglichen ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Geschäftschance und bietet Unternehmen die Möglichkrit, sich klar am Markt zu positionieren. Wer frühzeitig handelt, zeigt nicht nur Verantwortungsbewusstsein gegenüber verschiedenen Nutzergruppen, sondern beweist auch Innovationsgeist und Weitsicht. Barrierefreiheit signalisiert, dass ein Unternehmen die Bedürfnisse aller Menschen ernst nimmt und digitale Zugänglichkeit als festen Bestandteil moderner Kommunikation versteht. Damit wird sie zu einem echten Wettbewerbsfaktor, der Vertrauen schafft und neue Zielgruppen erschliesst. Gerade in einer zunehmend digitalen Welt wird erwartet, dass Websites nicht nur funktional, sondern auch inklusiv sind. Unternehmen, die diesen Anspruch heute schon erfüllen, profitieren morgen von mehr Sichtbarkeit, einem besseren Nutzererlebnis und einer gestärkten Markenwahrnehmung. Die Entscheidung, digitale Teilhabe zu fördern, ist deshalb nicht nur richtig – sie ist strategisch klug.
Mit unserer Expertise und innovativen Lösungen machen wir Ihre Website gesetzeskonform, zugänglich und benutzerfreundlich für alle. Kontaktieren Sie uns jetzt und wir gestalten gemeinsam Ihre Website zukunftssicher und inklusiv: Hier geht’s zur Website.